Abrechnung

Wir verstehen, dass die Abwicklung von Kosten ein wesentlicher Aspekt für unsere Kunden in München ist. Deswegen bieten wir Ihnen folgende Abrechnungsmodalitäten an:

  • Ihre privaten Rollifahrten rechnen wir gerne mit Ihnen per (Monats-)Rechnung ab. Grunsätzlich bieten wir allen unseren Kunden an, auf Wunsch den jeweiligen Rechnungsbetrag direkt von ihrem Konto abzubuchen, was in der Regel sehr gerne in Anspruch genommen wird.
  • Unsere Rechnungen gelten als den Bezirken gegenüber Nachweis für die Inanspruchnahme Ihrer Mobilitätshilfe.
  • Auf Antrage Ihrerseits rechnen wir Ihre Mobilitätshilfe gerne aber auch direkt mit dem jeweils zuständigen Bezirk ab.

Ihre Rollstuhltransporte, nicht nur in München, sondern nach bei Bedarf national bzw. international, für die Ihre sonstigen Kostenträger wie u.a. der Agentur für Arbeit, den Bezirken, der Deutschen Rentenversicherung, diverse Berufsgenossenschaften, LH München, Stiftung Pfennigparade, DMSG, einige Betriebskrankenkassen etc. zuständig sind, rechnen wir selbstverständlich direkt mit diesen ab, sofern unser schriftlicher Kostenvoranschlag vom jeweiligen Kostenträger ihrer Rollstuhlfahrten schriftlich genehmigt wurde und uns diese Genehmigung mit Aktenzeichen, Ansprechpartner und Rechnungsadresse vorliegt.

Sollte keine ausdrückliche Geenehmigung vorliegen, z.B. Krankenfahrten, die über private Krankenversicherungen oder gesetzliche Krankenkassen (z.B. AOK, BEK, etc) abgerechnet werden sollen, stellen wir Ihnen diese Fahrten direkt mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen in Rechnung, mit der Bitte, diese unabhängig vom Erstattungshöhe und -Zeitpunkt durch Ihre Versícherung an uns zu überweisen.